Planannahme

  • Bauantrag
  • Antrag auf Entwässerung (nicht im Bauantrag enthalten)
  • Beseitigungsanzeige
  • Bauvorbescheidsantrag
  • Anträge auf isolierte Befreiungen bzw. Abweichungen
  • Antrag auf Abgeschlossenheit nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Die Planannahme leitet die eingegangenen Anträge an die jeweiligen Sachbearbeiter weiter.

Erforderliche Antragsformblätter sind bei Verlagen oder im Internet erhältlich.

Persönliche Beratung:

Sollten noch Fragen zur Genehmigungsfähigkeit Ihrer Planung bestehen, steht Ihnen die Bürgerbauberatung für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Amt für Stadtplanung und Bauordnung
Albrecht-Achilles-Straße 6/8
91126 Schwabach

Zimmer Nr. 106
Telefon: 09122 860-542