Ob Verkauf städtischer Baugrundstücke, Förderung des Wohnungsbaues, Wohngeld, Wohnungswechsel... - der Bereich "Wohnen" umfasst sehr viele städtische und nichtstädtische Dienstleistungen und Dienststellen. In der Folge werden einige wichtige benannt.
Für aktuell zum Verkauf stehende städtische Wohnbaugrundstücke ist das Amt für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung zuständig.
Was bei einem Umzug beachtet werden muss, welche Stellen zu informieren sind und wohin man sich wenden kann, finden Sie in unserer "Checkliste zum Wohnungswechsel" unter folgendem Link:
Wohnen kostet Geld - oft zu viel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deswegen gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: Das Wohngeld.
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für den Mieter oder als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Wer dem Stadtgebiet Schwabach zuzieht, innerhalb des Stadtgebiets umzieht oder ganz aus Schwabach wegzieht, muss dies der Meldebehörde innerhalb einer Woche mitteilen.
Was hierbei zu beachten ist, lesen Sie unter folgendem Link:
Wohnungsbindung ist die Belegung von staatlich geförderten Wohnungen (Sozialmietwohnnungen) mit berechtigten Personen. Zuständig für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist die städtische Bauverwaltung.
Über die gängigen Preise auf dem Schwabacher Wohnungsmarkt im Bereich Anmietung/Vermietung kann man sich bei folgender Internetadresse informieren.