Fördermöglichkeiten für Sanierung, Beratung
Energieeffizienz und Erneuerbare Energien.
Nachfolgend finden Sie Informationen zu den vielfältigen Fördermöglichkeiten aus dem Bereich Energie.
Bitte beachten Sie, dass sich die Fördermöglichkeiten stetig ändern können und auch mit kurzfristigen Änderungen von den hier gemachten Angaben zu rechnen ist.
Sie finden deshalb hier Hinweise und Tipps, wo Sie aktuelle Informationen zu bestehenden Fördermöglichkeiten einsehen und auch telefonisch erfragen können.
Marktanreizprogramm seit 15. März 2011
Seit März 2011 gelten neue und verbesserte Fördermöglichkeiten für Solarthermie, Biomasse, Erdwärme und andere erneuerbare Energien. Auch energieeffiziente Sanierung wird gefördert. Informationen und weiterführende Verweise auf aktuelle Seiten im Internet können Sie den unten angeführten "Links" entnehmen.
Für viele Förderprogramme gilt:
- Oft ist die Einhaltung von vorgegebenen Formvorschriften zu beachten (z.B. Verwendung bestimmter Antragsformulare)
- Die Anhäufung von Fördergeldern aus verschiedenen Töpfen ist meist ausgeschlossen.
- Der zeitliche Rahmen nach einer Bewilligung darf nicht überschritten werden.
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht (Ausnahme: Steuervergünstigungen).
- Bedenken Sie bitte auch, dass eine nachträgliche Förderung in der Regel nicht möglich ist. Die Anträge müssen also meistens vor Beginn der Maßnahme (Auftragsvergabe) gestellt werden.
Ausnahme sind hier die Fördermöglichkeiten für Erneuerbare Energien durch das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA). Es kann in der Regel auch nachträglich ein Förderantrag gestellt werden. Doch auch hier gibt es Sonderreglungen. So kann die so genannte "Innovationsförderung für thermische Solaranlagen" nicht nachträglich beantragt werden.
Die Fördermöglichkeiten zu verschiedenen Bereichen:
Haben Sie Fragen zu den Fördermöglichkeiten?
Der Energiebeauftragte der Stadt Schwabach hilft Ihnen gerne weiter: