Erdwärmesonden sind zur Nutzung der Erdwärme bestens geeignet und sind auf Grund stetig steigender Energiepreise insbesondere bei der Errichtung von Heizssystemen eine finanziell attraktive Alternative.
Die Installation von Erdwärmesonden muss dem Umweltschutzamt angezeigt werden und bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis.Bei Tiefen über 100 Meter müssen nach § 127 BBergG zusätzliche Angaben für die Erdwärmesonden gemacht werden. In dem unten gezeigten Leitfaden des Bundesverbandes WärmePumpe e.V. finden Sie weiterführende Informationen zum Thema: |
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Wärmepumpen werden in Bayern seit 1992 im Rahmen des "Bayerischen Programms zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien" mit Zuschüssen gefördert. Informations- und Antragsstellen sind die jeweils örtlich zuständigen Bezirksregierungen. Für Schwabach wenden Sie sich in Fragen zu Fördermöglichkeiten bitte direket an die Regierung von Mittelfranken:
Frau Schmidt vom Umweltschutzamt der Stadt Schwabach hilft Ihnen gerne weiter: