Eigentümer von Wohngebäuden sollten sich von unabhängigen Experten beraten lassen, welche energetischen Sanierungsmaßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll und wirtschaftlich sind.
Förderfähig ist eine Vor-Ort-Beratung, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz sowie Wärmeerzeugung und Wärmeverteilung unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien bezieht. Zusätzliche Boni sind möglich, wenn die Beratung durch Empfehlungen zur Stromeinsparung, thermografsiche Untersuchungen oder Luftdichtigkeitsprüfungen (Blower-Door-Test) ergänzt werden. Die Beratung efolgt durch Übergabe und Erläuterung eines schriftlichen Beratungsberichtes.
Gegenstand der Beratung können nur Gebäude sein, die sich im Bundesgebiet befinden. Die Beratung muss sich auf das gesamte Gebäude erstrecken. Weitere Voraussetzung ist, dass bis 31.12.1994 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden ist. Die Gebäude müssen ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder aktuell zur mehr als 50 % zu Wohnzwecken genutzt werden. Für Gebäude, die im Eigentum selbständiger Unternehmer stehen, gelten Einschränkungen.
Es ist die Aufgabe des Beraters, den Antrag auf einen Zuschuss vor Beginn der Beratung beim Bundesamt für Wirtschaft online zu beantragen. Zuschüsse für eine Vor-Ort-Beratung werden direkt an den Berater ausgezahlt. Nach Bewillung des Antrags muss die Beratung innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden.
Zurzeit beträgt der Zuschuss 300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 360 Euro für Häuser mit mindestens drei Wohneinheiten.
Thermografische Untersuchungen können als Teil der Vor-Ort-Beratung mit bis zu 100 Euro zusätzlich gefördert werden. Für in die Beratung integrierte Blower-Door-Tests wird ein Bonus in Höhe von 100 Euro gewährt. Hinweise und Empfehlungen zur Stromeinsparung werden mit 50 Euro bezuschusst.
Gleichzeitige Zuschüsse für Thermogramme und Blower-Door-Tests sind ausgeschlossen, ansonsten ist jedoch eine Zusammenfassung von mehreren der oben genannten Beratungsleistungen möglich. Es werden höchstens 50 % der gesamten Beraterkosten bezuschusst.
In einem schriftlichen Bericht erfolgt die genaue Darstellung des Ist-Zustandes des Wohngebäudes. Ferner werden im Gutachten Empfehlungen zu Energie-Einsparmaßnahmen und deren Wirtschaftlichkeit gegeben. Auch der Einsatz erneuerbarer Energien wird geprüft.
Im Gespräch mit dem Eigentümer wird erläutert, wie die vorgeschlagenen Maßnahmen am besten und kostengünstigsten umgesetzt werden können. Auch Aussagen zur Förderfähigkeit von empfohlenen Maßnahmen werden vom Berater gemacht.
Nachfolgend können Sie die gesamte Richtlinie "Vor-Ort-Beratung" vom 10. September 2009 herunterladen.
Da sich die Bestimmungen jedoch kurzfristig ändern können, empfehlen wir dringend zusätzlich die telefonische Beratung der BAFA in Anspruch zu nehmen (siehe hierzu weiter unten).
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Antragsberechtigt sind Ingeniuere und Architekten, die durch die bisherige berufliche Praxis oder durch Fortbildung die notwendigen Fachkenntnisse erworben haben, geprüfte Gebäudeenergieberater (HWK) oder Absolventen bestimmter Ausbildungskurse.
Eine bundesweite Liste bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Internet. Eine Beraterliste aus Mittelfranken finden Sie online beim Netzwerk für Bauen und Energie.
Die Mitarbeiter des Bundesamtes helfen Ihnen gerne weiter: