3.1 Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse werden
angeboten. Dadurch wird verhindert, dass Folgekosten aus den sozialversicherungsfreien Beschäftigungen (z.B. Sozialhilfe) getragen werden müssen.
3.2 Die Personalverwaltung händigt an geringfügig Beschäftigte die Broschüre der Gleichstellungsstelle "Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse" aus und weist auf Rechte und Benachteiligungen hin.