Das Bayerische Gleichstellungsgesetz (bayGlG) hat die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Bayern auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
Ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der im Gesetz vorgegebenen Ziele ist die Erstellung eines Gleichstellungskonzeptes.
Das Schwabacher Gleichstellungskonzept enthält neben der Analyse der Beschäftigtensituation einen Maßnahmenkatalog zum Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen von Frauen im Beruf.