Fischereischein (Ersterteilung)Ordnungsamt
Friedrich-Ebert-Straße 21 Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Ausnahmeund nach Vereinbarung Alle Personen, die befugt das Fischen oder das Angeln ausüben wollen, brauchen einen gültigen Fischereischein. Ein Fischereischein kann erstmals erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er eine Fischerprüfung bestanden hat. In der Prüfung hat er ausreichende Kenntnisse über die Arten der Fische, die Hege der Fischereibestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen und tierschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Mitzubringende Unterlagen:
- Führungszeugnis (ist im Meldeamt zu beantragen) Preis:Der Preis für den Fischereischein auf Lebenszeit variiert altersbedingt zwischen 0,- € und 300,- €. Kontakt
Zimmernummer: EG 009 |