Stadt Schwabach - Stadtverwaltung A-Z

Fischereischein (Ersterteilung)

Ordnungsamt


Friedrich-Ebert-Straße 21
91126 Schwabach

Öffnungszeiten

Montag - Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 17:00 Uhr

Ausnahme

und nach Vereinbarung

Alle Personen, die befugt das Fischen oder das Angeln ausüben wollen, brauchen einen gültigen Fischereischein. Ein Fischereischein kann erstmals erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er eine Fischerprüfung bestanden hat. In der Prüfung hat er ausreichende Kenntnisse über die Arten der Fische, die Hege der Fischereibestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen und tierschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen.


Mitzubringende Unterlagen:

- Führungszeugnis (ist im Meldeamt zu beantragen)
- Prüfungszeugnis der Fischerprüfung
- Passbild
- Personalausweis bzw. Reisepass


Preis:

Der Preis für den Fischereischein auf Lebenszeit variiert altersbedingt zwischen 0,- € und 300,- €.


Kontakt

Zimmernummer: EG 009
Telefon:  09122 860  -  288
Fax:  09122 860  -  379
E-Mail: ordnungsamt@schwabach.de