Stadt Schwabach - Stadtverwaltung A-Z

Kennzeichen

Kfz-Zulassungsstelle


Friedrich-Ebert-Strasse 23
91126 Schwabach

Ausfuhrkennzeichen:

Das Ausfuhrkennzeichen dient der Ausfuhr eines Kraftfahrzeuges ins Ausland. Die Gültigkeitsdauer dafür liegt zwischen 15 Tagen und drei Monaten. Mitzubringende Unterlagen:

  • Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I (wenn das Fahrzeug zugelassen ist)
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug zugelassen ist)
  • Vorführung des Fahrzeuges kann angeordnet werden
  • Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
  • Untersuchungsbericht bzw. Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, sofern der Termin für die Hauptuntersuchung abgelaufen ist
  • Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung II
  • Gültiger Ausweis des künftigen Fahrzeughalters im Original (Personalausweis oder Reisepass)

Ansonsten benötigen Sie noch:

  • Bei Erledigung durch Dritte: Schriftliche Zulassungsvollmacht
  • Bei Zulassung auf Minderjährige: Zustimmung der Erziehungsberechtigten
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug

Kurzzeitkennzeichen:

Ein Kurzzeitkennzeichen mit längstens fünftägiger Gültigkeit dient zu Probefahrten oder zur Überführung eines Kraftfahrzeuges (ehemaliges Rotes Kennzeichen). Mitzubringende Unterlagen:

  • Versicherungsbestätigung (EVB)
  • Gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass)

Ansonsten benötigen Sie noch:

  • Bei Erledigung durch Dritte: Schriftliche Zulassungsvollmacht
  • Bei Zulassung auf Minderjährige: Zustimmung der Erziehungsberechtigten
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug

Saisonkennzeichen:

Ein Saisonkennzeichen ist nur für einen bestimmten Zeitraum (mindestens 2 Monate, aber höchstens 11 Monate) des Jahres gültig. Sie können einen Zeitraum (nur volle Monate) auswählen, in dem Ihr Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zugelassen sein soll. Das Saisonkennzeichen erspart die jährliche An- und Abmeldung und wird deshalb häufig bei Krafträdern, Wohnwagen und Cabrios genutzt. Mitzubringende Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug zugelassen ist)
    Hinweis:
    Sofern ein bereits zugelassenes Fahrzeug auf ein Saisonkennzeichen umgestellt werden soll, sind neue Kennzeichenschilder mit eingedrucktem Saisonzeitraum notwendig (die Erkennungsnummer wird nicht geändert)
  • Versicherungsbestätigung, in der der Saisonzeitraum eingetragen ist (EVB)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
  • Gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass)

Ansonsten benötigen Sie noch:

  • Bei Erledigung durch Dritte: schriftliche Zulassungsvollmacht
  • Bei Zulassung auf Minderjährige: Zustimmung der Erziehungsberechtigten
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregistereintrag

Kontakt

Zimmernummer: EG 003
Telefon:  09122 860  -  120
Fax:  09122 860  -  110
E-Mail: zulassungsstelle@schwabach.de