Sperrzeitverkürzung bzw. -aufhebungGewerbeangelegenheiten
Friedrich-Ebert-Straße 21 Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Ausnahmeund nach Vereinbarung Für öffentliche Gast- und Vergnügungsstätten gilt die Sperrzeitverordnung, die ähnlich dem Ladenschlussgesetz regelt, wann die genannten Betriebe geschlossen sein müssen. Von den allgemeinen Regelungen sind bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses Ausnahmen zu machen. Mitzubringende Unterlagen:keine Preise:
1 Stunde € 20,00 / 2 Stunden € 30,00 Kontakt
Telefon:
09122 860
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