Auskunft a. d. Gewerbezentral- / GewerberegisterGewerbeangelegenheiten
Friedrich-Ebert-Straße 21 Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Ausnahmeund nach Vereinbarung Auskünfte aus dem Gewerberegister werden grundsätzlich nur auf schriftliche Anfrage und bei Begründung eines berechtigten oder rechtlichen Interesses (z.B. bei gerichtlichen Mahn-/Vollstreckungsverfahren) erteilt. Auskünfte über Eintragungen im Bundeszentralregister über Gewerbetreibende (Gewerbezentralregisterauszug) sind vom Gewerbetreibenden oder einem Bevollmächtigten persönlich zu beantragen. Mitzubringende Unterlagen:entfällt (schriftliche Anfrage) Preise:
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Telefon:
09122 860
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