Stadt Schwabach - Stadtverwaltung A-Z

Zahlungsverkehr

Stadtkasse


Ludwigstrasse 16
1. OG
91126 Schwabach

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag von 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr

Ausnahme

oder nach Vereinbarung; Mittwoch ganztägig geschlossen

Dienstleistungen der Stadtkasse:

Die Stadtkasse

  • wickelt den Zahlungsverkehr der Stadt Schwabach ab (Zahlungen wie z. B. Einnahmen, Grundsteuer, Hundesteuer, Abgaben, etc.) und Ausgaben (z. B. Sozialhilfe). Sie ist ist jedoch nicht zuständig für die Forderungs- oder Leistungshöhe (sondern das jeweilige Fachamt, das den Bescheid erlassen hat).
    Barzahlungsverkehr ist bei der Stadtkasse nicht mehr möglich.
  • bearbeitet Änderungen der Zahlungsweise (z. B. Einzugsermächtigungen)
  • führt Personenkonten für Steuerpflichtige (Grund-, Hunde-, Gewerbesteuer) und aller sonstigen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen städtischen Forderungen (z. B. Mieten, Pachten, Sondernutzungsgebühren, Kindergartenbeiträge, Bußgelder)
  • mahnt bei Zahlungsverzug und gibt Auskunft zum Stand des jeweiligen Personenkontos
  • setzt Mahngebühren und Säumniszuschläge fest
  • leitet das Vollstreckungsverfahren von rückständigen Forderungen ein
  • beantragt beim Amtsgericht Mahn- und Vollstreckungsbescheide für privatrechtliche Forderungen

Kontakt

Buchhaltung

Telefon:  09122 860  -  251
Fax:  09122 860  -  357
E-Mail: stadtkasse@schwabach.de

Vollstreckung

Telefon:  09122 860  -  252, -263, -438
Fax:  09122 860  -  357
E-Mail: stadtkasse@schwabach.de