Zahlungsverkehr
Stadtkasse
Ludwigstrasse 16
1. OG
91126 Schwabach
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag von 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr
und von 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Ausnahme
oder nach Vereinbarung; Mittwoch ganztägig geschlossen
Dienstleistungen der Stadtkasse:
Die Stadtkasse
- wickelt den Zahlungsverkehr der Stadt Schwabach ab (Zahlungen wie z. B. Einnahmen, Grundsteuer, Hundesteuer, Abgaben, etc.) und Ausgaben (z. B. Sozialhilfe). Sie ist ist jedoch nicht zuständig für die Forderungs- oder Leistungshöhe (sondern das jeweilige Fachamt, das den Bescheid erlassen hat).
Barzahlungsverkehr ist bei der Stadtkasse nicht mehr möglich.
- bearbeitet Änderungen der Zahlungsweise (z. B. Einzugsermächtigungen)
- führt Personenkonten für Steuerpflichtige (Grund-, Hunde-, Gewerbesteuer) und aller sonstigen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen städtischen Forderungen (z. B. Mieten, Pachten, Sondernutzungsgebühren, Kindergartenbeiträge, Bußgelder)
- mahnt bei Zahlungsverzug und gibt Auskunft zum Stand des jeweiligen Personenkontos
- setzt Mahngebühren und Säumniszuschläge fest
- leitet das Vollstreckungsverfahren von rückständigen Forderungen ein
- beantragt beim Amtsgericht Mahn- und Vollstreckungsbescheide für privatrechtliche Forderungen
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