ArtenschutzUmweltschutzamt
Albrecht-Achilles-Strasse 6/8 Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr
und von 14:00 - 16:00 Uhr Ausnahmeund nach Vereinbarung Wildlebende Tiere und Pflanzen unterliegen dem Schutz des Natur- und Artenschutzrechts. Maßnahmen, die zu einer Beeinträchtigung von Tieren und Pflanzen führen, bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Auch außerhalb von Genehmigungsverfahren wird zu Fragen des Biotopmanagements und des Artenschutzes beraten. Detaillierte Auskünfte finden Sie unter nachfolgendem Link auf den Seiten des Umweltschutzamtes. Kontakt
Zimmernummer: 3.16 |