Stadt Schwabach - Stadtverwaltung A-Z

Aufenthaltserlaubnis (Verlängerung)

Ausländer- und Integrationsbüro


Bahnhofstrasse 6
Sozialrathaus, EG
91126 Schwabach

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag von 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr

Ausnahme

und nach Vereinbarung; Mittwoch geschlossen

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

(Gilt nicht für EU-Bürger und Staatsangehörige von Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz).

Zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis werden in der Regel neben einem aktuellen biometrietauglichen Foto folgende Nachweise im Original und in Kopie benötigt:


Interner Link Foto-Mustertafel


  • Sicherung des Lebensunterhaltes
    - Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbestätigung und Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
    - Selbständige/Freiberufler: aktueller Einkommenssteuerbescheid bzw. Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters (Gewinn nach Steuern)
  • Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung
    - bei Mietwohnungen: Höhe der monatlichen Miete
    (aktuelle Bestätigung des Vermieters bzw. aktueller Kontoauszug)
    - bei Eigentumswohnungen: Höhe der monatlichen Belastungen
    (Zins + Tilgung, Höhe des Hausgeldes)
  • Krankenversicherungsnachweis

    Zusätzlich können weitere Nachweise, wie z.B. eine gemeinsame Erklärung über den Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft oder eine Immatrikulationsbescheinigung für die Verlängerung des Aufenthaltstitels wichtig sein. Wir möchten Sie bitten, sich diesbezüglich an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter zu wenden.

Gebühren

Die Gebühr für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Geltungsdauer von von bis zu einem Jahr beträgt 100,00 €, von mehr als einem Jahr 110,00 €.
Bei Minderjährigen reduziert sich die Gebühr um die Hälfte.


Aktuelles

Bitte beachten Sie, dass die Aufenthaltserlaubnis seit dem 01.09.2011 nur noch als gesondertes Dokument im Scheckkartenformat ausgestellt wird. Weitere Information hierzu finden Sie auf unserer Internetseite zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT).


Kontakt

Zimmernummer: 02
Telefon:  09122 860  -  208 oder 324
Fax:  09122 860  -  311
E-Mail: auslaenderamt@schwabach.de

Weitere Informationen