WaffenbesitzkarteOrdnungsangelegenheiten
Friedrich-Ebert-Straße 21 Der Erwerb aber auch Besitz von Schusswaffen unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen und erfordert i.d.R. eine behördliche Erlaubnis in Form einer sog. Waffenbesitzkarte. Zum Führen erlaubnisfreier Reizstoffwaffen kann ein sog. "kleiner Waffenschein" erteilt werden. Mitzubringende Unterlagen:Da der Antrag sehr fallbezogen ist, können wir Ihnen hier leider keine genauen Auskünfte geben. Bitte wenden Sie sich direkt an unser Ordnunsamt. Kontakt
Zimmernummer: EG 009 |