KampfhundeOrdnungsangelegenheiten
Friedrich-Ebert-Straße 21 Zur Haltung eines gefährlichen Hundes bedarf es einer ordnungsrechtlichen Erlaubnis. Neben den so genannten Kampfhunden, benötigt der Halter eines auffällig gewordenen Hundes ebenfalls eine Erlaubnis, die eventuell mit Auflagen - beispielsweise Maulkorbzwang - verbunden ist. Mitzubringende Unterlagen:Aufgrund der Fallbezogenheit bitten wir um persönliche Absprache mit dem Ordnungsamt. Kontakt
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