GrundsicherungsstelleAnspruch auf eine bedarfsorientierte Grundsicherung nach dem Grundsicherungsgesetz hat, wer das 65. Lebensjahr vollendet hat oder nach dem 18. Lebensjahr dauerhaft erwerbsgemindert ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten kann. Das Einkommen des Ehepartners wird angerechnet. Auf das Einkommen von Verwandten wird nicht zurückgegriffen, wenn es 100.000 Euro im Jahr nicht übersteigt. AdresseBahnhofstrasse 6 Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
AusnahmeMittwoch ganztägig geschlossen Kontakt
Zimmernummer: 41
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