Stadt Schwabach - Stadtverwaltung A-Z

Grundsicherungsstelle

Anspruch auf eine bedarfsorientierte Grundsicherung nach dem Grundsicherungsgesetz hat, wer das 65. Lebensjahr vollendet hat oder nach dem 18. Lebensjahr dauerhaft erwerbsgemindert ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten kann. Das Einkommen des Ehepartners wird angerechnet. Auf das Einkommen von Verwandten wird nicht zurückgegriffen, wenn es 100.000 Euro im Jahr nicht übersteigt.

Bitte beachten Sie:

Bei Vorsprache im Grundsicherungsamt ist immer eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Adresse

Bahnhofstrasse 6
2. OG
91126 Schwabach

Öffnungszeiten

Montag - Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 17:00 Uhr

Ausnahme

Mittwoch ganztägig geschlossen

Kontakt

Zimmernummer: 41
Telefon:  09122 860  -  339
Fax:  09122 860  -  249
E-Mail: sozialamt@schwabach.de

Dienstleistungen

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