Informationen für getrennt lebende Eltern
Kindergartenbeiträge



Sehr geehrte Eltern,

Kindergartenbeiträge (ohne Verpflegung) nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt sind Mehrbedarf des Kindes.

Der barunterhaltspflichtige Elternteil kann am Kindergartenbeitrag beteiligt werden.

Hierzu ist eine Berechnung anhand des Einkommens beider Elternteile notwendig. Es erfolgt dann eine anteilige Berechnung.

Bei Fragen können Sie sich an uns wenden.



Mit freundlichen Grüßen



S. Wehrer, D. Gall
Beauftragte nach § 55 SGB VIII