| Schwabacher Jahresgebühr | Monatsrate | Auswärtige Jahresgebühr | Monatsrate | |
|---|---|---|---|---|
| Elementarfächer | ||||
| Musikzwerge | 228,00 € | 19,00 € | 264,00 € | 22,00 € |
| Musikalische Früherziehung | 228,00 € | 19,00 € | 264,00 € | 22,00 € |
| Musikalische Grundausbildung | 324,00 € | 27,00 € | 384,00 € | 32,00 € |
| Gruppenunterricht | ||||
| 2 Schüler - 45 Minuten | 564,00 € | 47,00 € | 672,00 € | 56,00 € |
| 3 Schüler - 45 Minuten | 444,00 € | 37,00 € | 528,00 € | 44,00 € |
| 4 Schüler - 45 Minuten | 372,00 € | 31,00 € | 432,00 € | 36,00 € |
| 2 Schüler - 60 Minuten | 744,00 € | 62,00 € | 900,00 € | 75,00 € |
| 3 Schüler - 60 Minuten | 588,00 € | 49,00 € | 720,00 € | 60,00 € |
| 4 Schüler - 60 Minuten | 480,00 € | 40,00 € | 576,00 € | 48,00 € |
| Einzelunterricht | ||||
| 30 Minuten | 684,00 € | 57,00 € | 816,00 € | 68,00 € |
| 45 Minuten | 912,00 € | 76,00 € | 1.104,00 € | 92,00 € |
| Kooperationsangebote | ||||
| Singklassen, Modellklasse Musik | 150,00 € | 12,50 € | 174,00 € | 14,50 € |
| 6 Schüler - 45 Minuten | 324,00 € | 27,00 € | 384,00 € | 32,00 € |
| Ensembles | ||||
| Ensembles ohne Hauptfach | 114,00 € | 9,50 € | 114,00 € | 9,50 € |
| Kinderchor, Ensembles mit Hauptfach | kostenfrei | kostenfrei | ||
| Zehnerkarten für Erwachsene | ||||
| Einzelunterricht 30 Minuten | 200,00 € | 234,00 € | ||
| Einzelunterricht 45 Minuten | 260,00 € | 304,00 € | ||
| Musizieren in der Gruppe 60 Minuten | 125,00 € | 146,00 € |
Familien- bzw. Mehrfachermäßigung
● ab der zweiten Belegung 12,50% auf die Gesamtgebühr
● ab der dritten Belegung 25,00% auf die Gesamtgebühr
● ab der vierten Belegung 35,00% auf die Gesamtgebühr
Als Belegungen zählen nicht der Kinderchor, die Ensembles mit Hauptfach und die Zehnerkarten für Erwachsene.
Sozialermäßigungen
● Die Gebühren werden um 75,00% ermäßigt für die nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen und Schüler, die Leistungen als Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Leistungen nach dem Wohngeldgesetz beziehen. Der Nachweis wird durch die Vorlage entsprechender Bescheide geführt.
● Gebührenermäßigung aus sozialen Gründen wird auf die nach Abzug der Familienermäßigung verbleibenden Gebühren auf schriftlichen Antrag (Formblatt) gewährt.
Diese Sozialermäßigung wird nach den jeweils für die Stadt Schwabach gültigen Regelsätzen der Sozialhilfe errechnet. Hierbei wird das monatliche Nettofamilieneinkommen der Summe der doppelten Regelsätze der Sozialhilfe plus Kosten für die Unterkunft (= Vergleichsbeitrag) gegenübergestellt.
Die Gebühren werden um 25,00% ermäßigt, wenn das zur Verfügung stehende Nettoeinkommen niedriger ist als der Vergleichsbeitrag.
In besonderen Härtefällen können im Übrigen, insbesondere im Elementarbereich, weitere Ermäßigungen gewährt werden. Die Vergünstigungen, die der „Schwabach Pass“ gewährt, bleiben unberührt.
Anmeldung ist jederzeit möglich.
Das Schuljahr läuft vom 01. September bis zum 31. August des Folgejahres.
Kündigungsfrist zum Schuljahresende ist der 31. Mai. Ansonsten verlängert sich das Unterrichtsverhältnis um ein weiteres Schuljahr.
Die Probezeit beträgt 3 Monate mit vierwöchiger Kündigungsfrist.
Für Geschwister, sowie unter sozialen Gesichtpunkten auf schriftlichen Antrag gewähren wir Ermäßigung.