Grundsicherung

Viele Menschen mit geringem Einkommen scheuen den Gang zum Sozialamt, weil sie nicht als Bittsteller auftreten möchten oder weil sie fürchten, dass dann auf das Eigentum ihrer Kinder zurückgegriffen wird. Der Gesetzgeber hat deshalb im Zusammenhang mit der Rentenreform 2001 die bedarfsorientierte Grundsicherung eingeführt.

Diese Leistungen gibt es vom Jahr 2003 an. Sie werden aus Steuermitteln finanziert, sind weder eine "Mindestrente" noch eine "Ersatzrente". Im Unterschied zur Sozialhilfe gibt es dabei normalerweise keinen Rückgriff auf das Einkommen der Kinder.

Die bedarfsorientierte Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung. Sie deckt - wenn die Rente nicht reicht - den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer Personen (die das 65. Lebensjahr vollendet haben) sowie dauerhaft voll erwerbsgeminderter Menschen, damit diese nicht Sozialhilfe beziehen müssen.

Dafür wurde bei der Stadt Schwabach ein Grundsicherungsamt eingerichtet:

Stadt Schwabach, Grundsicherungsamt
Bahnhofstraße 6
91126 Schwabach
Tel.: 09122 860-260
E-Mail: sozialamt@schwabach.de

Alternativ können Sie sich auch an Ihren Rentenversicherungsträger wenden.

Bei der Prüfung Ihres Anspruches werden Kosten für den Lebensunterhalt, Miete einschließlich Nebenkosten sowie Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung den vorhandenen Einkünften (z. B. Rente) gegenübergestellt. Auch ein/eine Lebenspartner/in wird berücksichtigt, was eventuell die Grundsicherung für Sie erhöht bzw. einschränkt.