Liebe Schwabacher Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Besucherinnen und Besucher unserer Schwabacher Homepage, mit der Bereitstellung einer Internet-Version des gesamten Schwabacher Ortsrechts (ausgenommen der Bebauungspläne) können Sie sich jetzt auch bequem von zu Hause aus informieren, welche örtlichen Vorschriften in der Stadt Schwabach bestehen. Sie können so diese Informationen problemlos mittels moderner Technik für Ihre privaten oder beruflichen Zwecke nutzen. Die Navigation durch die örtlichen Vorschriften ist denkbar einfach, der Zugriff auf bestimmte Bestimmungen durch das Inhalts- bzw. das Stichwortverzeichnis sehr effektiv. Wir haben uns sehr bemüht, dass diese Version der Internet-Ortsrechtssammlung mit den Originalveröffentlichungen im Amtsblatt übereinstimmt. Eine „Garantie“ kann insoweit allerdings nicht übernommen werden. Im „Zweifel“ gelten nach wie vor die Veröffentlichungen im Amtsblatt der Stadt Schwabach als rechtsgültig und rechtsverbindlich, so dass aus der Internet-Ortsrechtssammlung keinerlei Rechtsansprüche hergeleitet werden können. Für Anregungen zur weiteren Verbesserung sind wir dankbar. Ich wünsche Ihnen einen nutzbringenden Umgang mit diesem neuen Bürgerservice. Ihr Rainer Schmitt-Timmermanns Stadtrechtsrat |
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