Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger

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Hier können Sie erfahren, an welche Stellen Sie sich wenden können, wenn Sie in Schwabach Fragen zur Integration, zum Aufenthalt und Leben von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern haben.

Zuständige Stelle bei der Stadt Schwabach:


In der Stadtverwaltung Schwabach ist das Ausländer- und Integrationsbüro u.a. zuständig für

- Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnisse, Niederlassungserlaubnisse)
- EU-Aufenthaltsbescheinigungen
- Verpflichtungserklärungen für Einladungen aus dem Ausland
- Informationen über die Einreise- und Aufenthaltsmöglichkeiten
- zum Zweck der Erwerbstätigkeit
- zum Zweck der Ausbildung (Studium, Sprachkurs, Schulbesuch)
- aus familiären Gründen
- aus humanitären Gründen oder politischen Gründen
- Berechtigungen zur Teilnahme an einem Integrationskurs
- Einbürgerungen
- Staatsangehörigkeitsausweise

Ausländer- und Integrationsbüro
Bahnhofstraße 6, EG
91126 Schwabach
Tel.: 09122 860-207, 860-208 und 860-315
Fax: 09122 860-311
E-Mail: auslaenderamt@schwabach.de
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen