Das Bildungspaket

Kinder aus Familien mit geringem Einkommen haben jetzt einen verbesserten Anspruch auf Bildung und aufs Mitmachen. Sie erhalten Leistungen für das gemeinsame Mittagessen in der Schule oder Kindertagesstätte, für den persönlichen Schulbedarf und die erforderlichen Fahrtkosten für den Schulweg. Wenn sie für ihr Lernziel eine Förderung außerhalb der Schule benötigen, profitieren sie ebenfalls von den Leistungen aus dem Bildungspaket. Und sie können im Sportverein, in der Musikschule oder bei kulturellen Aktivitäten mitmachen und bei Ausflügen der Schule oder der Kindertagesstätte dabei sein.

Wer hat Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes?

Anspruchsberechtigt sind Kinder aus Familien die

• Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
• Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
• Wohngeld
• Kinderzuschlag neben dem Kindergeld
• Asylbewerberleistungsgesetz
erhalten.

Die Leistungen werden für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt, zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, aber nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Wer BAföG bezieht, erhält in der Regel keine Leistungen aus dem Bildungspaket.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Das Bildungs- und Teilhabepaket können Sie beantragen bei der

Stadt Schwabach
Amt für Jugend und Soziales
Sachgebiet Sozialleistungen, Wohngeldstelle
2.OG, Zimmer 2.05 und 2.07
Bahnhofstraße 6
91126 Schwabach
Tel. 09122 860-271 oder 860-217 oder 860-338

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr von 08:00 – 12:00 Uhr
Do von 14:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch ganztägig geschlossen

Wo erhalte ich Antragsformulare?

• Jobcenter Schwabach, Nördlinger Str. 3, 91126 Schwabach
• Wohngeldstelle, Bahnhofstraße 6, 91126 Schwabach
• Bürgerbüro Rathaus
• Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Solgerstr. 1, 90429 Nürnberg
und im Internet unter www.schwabach.de/formulare bzw. am Seitenende

Welche Leistungen können Sie erhalten?

• Mittagessen in Kindertagesstätten, Schule, Hort
Regelmäßige Teilnahme am Schulessen bzw. Einrichtung (keinen Zuschuss für Snacks, Brötchen vom Kiosk oder Hausmeister u.a.)
Die Eltern bezahlen einen Eigenanteil von 1,00 Euro je Essen.

• Persönlicher Schulbedarf
Für Schulbedarf werden zu Beginn des Schuljahres 70,00 Euro und jeweils im Februar darauf 30,00 Euro gezahlt. Ein gesonderter Antrag ist für Bezieher von SGB II und SGB XII Leistungen nicht erforderlich.

• Lernförderung,
wenn dadurch ein gefährdetes Lernziel voraussichtlich erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Erforderlichkeit und Umfang von Nachhilfe durch die Schule bestätigt wird und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Die Nachhilfelehrer müssen geeignet sein.

• Teilnahme an Ausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten
Es werden Fahrtkosten, Eintrittsgelder oder Unterbringungskosten berücksichtigt, nicht jedoch Verpflegung, Taschengeld, Bekleidungskosten o.ä.

• Schülerbeförderung
Aufwendungen können im Einzelfall übernommen werden, wenn die Kostenfreiheit des Schulweges nicht zum Tragen kommt.

• Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
bis zu 10,00 Euro monatlich für
-Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
-Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung
-Teilnahme an Freizeiten

Formulare

Weiteres zum Thema:
Weitere Informationen gibt es unter  externer Link
Das Bildungspaket - Mitmachen möglich machen