Nach dem Tod eines Angehörigen führt der erste Weg der Hinterbliebenen in der Regel zu einem Bestatter. Er berät die Angehörigen, hilft ihnen die Vorbereitungen für die Beerdigung zu treffen und übernimmt die Erledigung aller Formalitäten, falls dies gewünscht ist.
Die Kosten der einzelnen Bestattungsbetriebe für die angebotenen Leistungen können stark schwanken. Es ist daher empfehlenswert, bei verschiedenen Bestattern Preisangebote einzuholen und eventuell sogenannte Vorsorgeverträge abzuschließen.
Zu seinen Leistungen gehören unter anderem:
Bei Trauerfeierlichkeiten wird von vielen Hinterbliebenen christlicher Beistand gewünscht. Hierzu wenden Sie sich an den Pfarrer Ihrer Gemeinde. Unsere Friedhofskapelle steht Ihnen hierfür jederzeit zur Verfügung.
Nicht kirchlich gebundene Menschen können sich an einen professionellen Trauerredner wenden.
Es besteht auch die Möglichkeit am Grab Ansprachen von Vereinen oder Parteien usw. halten zu lassen.
Wenn die Pflege der Grabstätte für die Angehörigen zu beschwerlich ist, oder der Angehörige auswärts wohnt, sollte die Grabpflege an private Friedhofsgärtner übergeben werden. Diese bieten unterschiedliche Leistungen an, die von dem reinen Gießservice über das Neubepflanzen des Grabes bis hin zur Dauergrabpflege reichen. Die Dauergrabpflege kann auch als Vorsorgevertrag zu Lebzeiten schon vereinbart werden.
Als Symbol dauerhaften Gedenkens wird von vielen Angehörigen ein Grabstein gewünscht.
Ein Grabstein soll Individualität ausdrücken können, so dass die Stadt Schwabach nur wenig Vorgaben regelt.
Grabmale können so auch aus Holz, Glas und nicht rostendem Metall geformt werden. Grabsteine, deren Größe und Beschaffenheit der Satzung entsprechen, erhalten die Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Genaue Angaben hierüber erteilt Ihnen unsere Friedhofsverwaltung oder der jeweilige Steinmetz oder Künstler.