Allgemeine Friedhofsinformationen

Der Friedhof ist ein Ort der Besinnung und der Ruhe. Die einzelnen Grabstellen sind mehr als nur das Grabmal, es ist der Ort, an dem man gefühlsmäßig dem Toten nahe ist. Ein Ort der Zwiesprache, der hilft, mit dem Verlust des geliebten Verstorbenen leben zu lernen. Das liebevolle Bepflanzen der Grabstelle ist ein wichtiges Element der Erinnerung und der Trauerbewältigung.

Beim Neukauf einer Grabstelle sind daher einige Überlegungen anzustellen, die sich nach der Größe der "Restfamilie", dem finanziellen Rahmen und dem gewünschten Pflegeaufwand bemessen.

Bei all diesen Überlegungen hilft Ihnen unsere Friedhofsverwaltung am Waldfriedhof gerne. Nutzen Sie unsere Friedhofsführungen, die mehrfach im Jahr angeboten werden, um sich rechtzeitig vor einem Sterbefall- emotional unbelastet -, die einzelnen Vor- und Nachteile der verschiedenen Grabarten vor Ort erklären zu lassen (Termine unter Schwabacher Waldfriedhof).

Mit Ausnahme der Urnentürme ist ein Grabkauf bereits zu Lebzeiten möglich.

Wahlgräber

Der Vorteil von Wahlgräbern ist die Möglichkeit zwischen mehreren Standorten auf dem Friedhof zu wählen und die Gräber auch über die normale Ruhfrist hinaus um jeweils mindestens 5 Jahre zu verlängern.

Die Maße eines Einzelgrabes sind 1,00 m x 2,00 m. Mehrere nebeneinander liegende Grabstätten können auch zu sog. Familiengräbern (Doppel- Dreier-, Vierergräber) zusammen gefasst werden. Eine doppeltiefe Belegung (2 Erdbestattungen übereinander) ist bei Wahlgräbern möglich, wenn die Friedhofsverwaltung dem Antrag entspricht.

Zusätzlich zu den Erdbestattungen können auf Wahlgräbern auch Urnen beigesetzt werden. Ein Grabplatz kostet 46 € pro Jahr.

Reihengräber

Die Reihengräber auf dem Waldfriedhof in Abteilung 22 sind Einzelgrabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach vergeben werden. Es kann nur eine Person beigesetzt werden und das Nutzungsrecht (15 Jahre) kann nicht verlängert werden. Ein Reihengrab kostet für 15 Jahre 350 €.

Urnenwahlgrabstätten

Das sind Erdgräber (1,2 m x 0,6 m) in denen bis zu 4 Urnen beigesetzt werden können. Eine Grabplatz kostet 46 € pro Jahr.

Kindertränenwiese

Am 19. Mai 2006 wurde ein neuer Bereich am Waldfriedhof gesegnet - die sog. „Kindertränenwiese“ - ein Gemeinschaftsprojekt der Stadt Schwabach und des Krankenhauses.
Auf der Kindertränenwiese finden tot geborene Babys (Embryonen unter 500 g) einen würdigen Grabplatz, sofern die Eltern nicht eine Einzelbeisetzung wünschen. Zweimal im Jahr können aktuell oder früher betroffene Eltern und Verwandte Abschied von ihren so jung verstorbenen Kindern nehmen.

Die nächsten ökumenischen Gemeinschaftsbeisetzungen finden am 13. Mai 2011 und am 14. Oktober 2011 jeweils um 14 Uhr statt.

Neben der Kindertränenwiese (Abteilung 29) sind auch die Kindergräber untergebracht.

Ruhefristen:

Ruhefrist ist die Zeitspanne der Totenruhe. Die Ruhefristen richten sich nach der Art der Bestattung (Urnen- oder Erdbestattung) und nach der Bodenbeschaffenheit der jeweiligen Friedhöfe.
Für den Bürger bedeuten die Ruhefristen die Zeit, für deren Dauer er die Grabstätte im Voraus bezahlen muss.
Bei den städtischen Friedhöfen gelten folgende Ruhefristen:

Erdbestattung Urnenbestattung
Waldfriedhof 15 Jahre 10 Jahre
Friedhof Wolkersdorf 12 Jahre 10 Jahre

Umweltmanagment EMAS für die Schwabacher Friedhöfe

Das Baubetriebsamt Schwabach und damit auch die Schwabacher Friedhöfe sind seit 2004 berechtigt das höchste europäische Umweltsiegel EMAS zu führen.

In der freien Wirtschaft sind Qualitätsmanagement und Zertifizierungen gängige Praxis. Wir im Baubetriebsamt wollen mit unserer EMAS-Zertifizierung unter Beweis stellen, dass auch das städtische Baubetriebsamt umweltpolitisch auf einem sehr hohen Niveau steht.

Die aktuelle Umwelterklärung mit den vielen Zielen der einzelnen Abteilungen finden Sie im Schwabacher Internet unter Baubetriebsamt