Auf Sozialhilfe besteht ein Rechtsanspruch, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Lebensunterhalt ausreichen.
Hilfe gibt es
- zum Lebensunterhalt (z. B. Kleidung, Hausrat)
- in besonderen Lebenslagen (z. B. Umzug in eine altengerechte Wohnung)
- als Zuschuss für eine behinderungsbedingte Wohnungsanpassung
- als Zuschuss zu den Heimkosten
- als Kriegsopferfürsorge
- als Unterhaltssicherung