Sozialhilfe

Auf Sozialhilfe besteht ein Rechtsanspruch, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Lebensunterhalt ausreichen.

Hilfe gibt es
- zum Lebensunterhalt (z. B. Kleidung, Hausrat)
- in besonderen Lebenslagen (z. B. Umzug in eine altengerechte Wohnung)
- als Zuschuss für eine behinderungsbedingte Wohnungsanpassung
- als Zuschuss zu den Heimkosten
- als Kriegsopferfürsorge
- als Unterhaltssicherung

Amt für Jugend und Soziales der Stadt Schwabach
Bahnhofstraße 6
91126 Schwabach
Tel.: 09122 860-275
E-Mail: sozialamt@schwabach.de
Internet: www.schwabach.de/sozial/dienste