Seit 2001 erhebt die Stadt Schwabach die Müllgebühren in Form einer Grund- und Leistungsgebühr.
Privathaushalte entrichten Grundgebühren entsprechend der Anzahl der auf dem Grundstück vorhandenen Wohneinheiten.
Die Leistungsgebühr wird entsprechend der benutzten Restmülltonne erhoben. Alle zusätzlichen Dienstleistungen der Abfallwirtschaft wie Biotonne, Papiertonne, Gartenabfallcontainer, Entsorgung über den Recyclinghof, Sondermüllentsorgung sowie die Abfallberatung sind in dieser Gebühr bereits enthalten. Allein für die Inanspruchnahme der Sperrmüllabfuhr sowie die Selbstanlieferung von Restmüll am Recyclinghof werden zusätzliche Gebühren erhoben.
| Gebühren (monatlich) | |
|---|---|
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Grundgebühr (hinzu kommt die Leistungsgebühr entsprechend der Größe des Restmüllbehälters): |
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| - pro Wohneinheit | 4,50 € |
| Leistungsgebühr (entspr. Behältergröße Restmüll): | |
| 40-Liter-Restmülltonne | 7,50 € |
| 60-Liter-Restmülltonne | 11,30 € |
| 80-Liter-Restmülltonne | 15,10 € |
| 120-Liter-Restmülltonne | 22,60 € |
| 240-Liter-Restmülltonne | 45,30 € |
| 1100-Liter-Restmüllcontainer: | |
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- wöchentliche Leerung - 2-wöchentliche Leerung |
414,90 € 207,40 € |
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1100-Liter-Restmüllcontainer gewerblich bei Nichtnutzung Bioabfallcontainer: |
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- wöchentliche Leerung - 2-wöchentliche Leerung |
309,30 € 154,60 € |
| Restmüllsack (70 Liter) | 6,00 € |
| Sperrmüllabfuhr | 15,00 € |
| Selbstanlieferung von Restmüll am EZS: | |
| - Kleinmengenpauschale (wie Restmüllsack) | 6,00 € |
| - bei Verwiegung (ab 60 kg) | 260,00 €/t |
| Zusätzliche Biotonnen: | |
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- 80 Liter - 120 Liter - 240 Liter |
4,90 € 7,40 € 14,70 € |
Basis ist die vorhandene umbaute abschließbare Nutzfläche. Diese wird nach folgendem Schlüssel in Grundgebühreneinheiten umgerechnet (monatliche Grundgebühr pro Einheit 4,50 €):
| Nutzfläche | |
|---|---|
| bis 400 m² | 2 Grundgebühreneinheiten |
| mehr als 400 m² bis 1500 m² | 4 Grundgebühreneinheiten |
| je weitere angefangene 1000 m² | 2 zusätzliche Grundgebühreneinheiten |
Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung ist die Abfallgebührensatzung der Stadt Schwabach (AbfGebS) vom 8. Dezember 2000, die Sie in ihrer jeweils aktuellen Fassung über den folgenden Link zur Schwabacher Ortsrechtssammlung einsehen können.
Links |
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insbesondere zu den Sonderregelungen im gewerblichen Bereich erteilt Abfallberater Matthias Fischer. [mehr] |
Abfallgebühren werden mit dem Grundabgabenbescheid erhoben. Er ergeht von der Steuerverwaltung an Grundstückseigentümer oder Hausverwaltungen, nicht an Mieter. Enthalten sind neben Abfallgrundgebühren, Gebühren für Restmüllbehälter auch Grundsteuer und ggf. Straßenreinigungsgebühren.
Der letzte Bescheid gilt solange, bis für das Grundstück eine Änderung erfolgt (keine Jahresabrechnung).
Grundbesitzabgaben werden vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Bitte helfen Sie durch bargeldlose Zahlung Verwaltungsaufwand und Kosten zu reduzieren. Den Vordruck für die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren (Einzugsermächtigung) finden Sie unter nachfolgendem Link.
Download |
| erteilt die Steuerverwaltung der Stadt Schwabach [mehr] | |
Seit 1. Juni 2005 werden auf der Deponie Neuses aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben keine Abfälle zur Beseitigung mehr abgelagert. Da die Beseitigungspflicht durch eine entsprechende Zweckvereinbarung auf die Stadt Nürnberg übertragen wurde, müssen seitdem überlassungspflichtige Abfälle zur Beseitigung an den Entsorgungsanlagen der Stadt Nürnberg angeliefert werden.
Dies sind die Müllverbrennungsanlage Nürnberg (MVA) sowie die Deponie Nürnberg Süd (für nicht brennbare Abfälle).
Da Kleinmengen an der MVA Nürnberg nicht angenommen werden können, werden Abfälle zur Beseitigung (Restmüll) zu den oben genannten Gebühren auch am Recyclinghof im EZS angenommen.
Adressen und Öffnungszeiten: |
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