Neben dem Verkehr sind Maschinen eine wesentliche Ursache für Lärmbelästigungen. Ruhe ist im privaten Bereich ein unabdingbarer Bestandteil für gesunde Wohnverhältnisse.
Es gibt verschiedene gesetzliche Regelungen, durch die schädliche Lärmbelästigungen ausgeschlossen werden sollen. Einerseits besteht die Möglichkeit sich privatrechtlich gegen unzulässigen Lärm zur Wehr zu setzen. Auf der anderen Seite gibt es aber auch eine Reihe von öffentlich rechtlichen Vorschriften, durch die unzulässige Lärmbelästigungen unterbunden werden können. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass die Gesetze einen Anspruch auf absolute Ruhe nicht gewähren.
Das nachfolgende PDF-Dokument will einige kurze Antworten zu Fragen bei im Alltag immer wieder vorkommenden Lärmbelästigungen geben:
Darüberhinaus finden Sie auf den folgenden Seiten ausführliche Informationen zu den angegebenen Themenbereichen:
Herr Kellner vom Umweltschutzamt der Stadt Schwabach hilft Ihnen gerne weiter: