Baurechtliche Aspekte, Selbstverpflichtung und
Vereinbarungen über den Informationsaustausch

Die Errichtung von Mobilfunkstationen erfolgt in Schwabach in enger Absprache mit der Verwaltung. Neben der Berücksichtigung baurechtlicher Aspekte sind hier insbesondere die sogenannte "Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber" sowie die "Vereinbarungen über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze zu" nennen.

Einige Baurechtliche Anspekte:

Maßgebliche Vorschrift für den Schutz vor elektromagnetischen Strahlen ist die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV). Bevor eine Mobilfunkantenne errichtet werden darf, wird die Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV durch die Bundesnetzagentur unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen zivilen und militärischen Sendeeinrichtungen geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung legt die Bundesnetzagentur die von Wohn- und Aufenthaltsbereichen einzuhaltenden Sicherheitsabstände fest.

Soweit Mobilfunkanlagen genehmigungspflichtig sind, erfolgt die Genehmigungsbeurteilung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches und der Bayerischen Bauordnung (BayBO).

Art. 63 BayBO:
"1) Keiner Genehmigung bedürfen die Errichtung und Änderung

4. folgender Masten, Antennen und ähnlicher baulicher Anlagen:
a) Antennen einschließlich Masten bis zu einer Höhe von 10 Metern und zugehöriger Versorgungseinheiten mit einem Rauminhalt bis zu 10 cbm sowie, soweit sie auf oder an einer bestehenden baulichen Anlage errichtet werden, die damit verbundenen Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt der Anlage, (…)"

Die Vorschriften über die Anforderungen der Standsicherheit, den Brandschutz etc. haben die Bauherren in eigener Verantwortung zu beachten.

Selbstverpflichtung

In der Selbstverpflichtung haben sich die Mobilfunkbetreiber unter anderem bereit erklärt, die Bevölkerung und die Kommunen über Standorte von Sendeanlagen zu informieren und insbesondere bei Kindergärten und Schulen vorrangig Alternativstandorte zu prüfen. Sie können sich bei Fragen zu Standorten von Mobilfunksendeanlagen auch an die Mobilfunkbetreiber direkt wenden.
Sie finden den Text der Selbstverpflichtung beim Informationszentrum Mobilfunk als Word-Dokument.

Informationszentrum Mobilfunk:

Vereinbarungen über den Informationsaustausch

Die „Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze“ wird zwischen dem Deutschen Städtetag und den Mobilfunkbetreibern weiter präzisiert.
Diese Vereinbarung können Sie sich beim Deutschen Städtetag als sogenannte pdf-Datei herunterladen.

Deutscher Städtetag: