Gemäß dem Bayerischen Naturschutzgesetz werden in kreisfreien Städten - wie Schwabach - und Landkreisen Naturschutzbeiräte berufen. Ihre Aufgabe ist es, die Untere Naturschutzbehörde wissenschaftlich und fachlich zu beraten, das allgemeine Verständnis für den Naturschutz zu fördern und Maßnahmen auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege anzuregen.
Der Naturschutzbeirat setzt sich aus Persönlichkeiten, die sich im Rahmen ihrer Verbands- und Vereinstätigkeit mit dem Umweltschutz befassen, zusammen. In der Stadt Schwabach sind im Naturschutzbeirat folgende zehn Personen vertreten. Den Vorsitz hat Stadtrechtsrat Schmitt-Timmermanns.