Gewässerschutz beginnt zu Hause

Jedes städtische Abwasser wird von einem öffentlichen Gewässer aufgenommen. Die Stadt Schwabach leitet ihr Abwasser nach Behandlung in der städtischen Kläranlage in die Rednitz. Aber die städtische Kläranlage hat ein begrenztes Reinigungsvermögen. Sie befreit das Abwasser von normalen Verschmutzungen wie menschlichen Abscheidungen, Toilettenpapier, Körperpflege- und Reinigungsmitteln. Bestimmte Stoffe wie Öle und Fette, Chemikalien und Gifte können nur unzureichend oder gar nicht behandelt werden und gelangen somit in die Rednitz.

Was darf auf keinen Fall ins Abwasser?

  • Feste Gegenstände, wie Zigarettenkippen, Wegwerfwindeln, Slipeinlagen, Abziehfolien, Wattestäbchen, Rasierklingen, Strümpfe, Katzenstreu und vieles mehr verstopfen die Kanalisation. In der Kläranlage müssen sie mühsam und mit hohem Kostenaufwand wieder entfernt werden. Diese Kosten wirken sich auf die Höhe der Abwassergebühren aus.
  • Altöl vom Auto, Speiseöl, Frittier- und Bratfett verbinden sich mit dem Abwasserschlamm zu einem zähen, klebrigen Brei. Dieser macht Leitungen, Kanäle und Pumpen mit der Zeit unbrauchbar. Gelangen diese Stoffe in Flüsse, Seen oder Grundwasser, verschmutzen sie kostbares Wasser.
  • Chemikalien und Gifte wie Farben, Lacke, Lösungsmittel, Batteriesäure, Photochemikalien, Pflanzenschutzmittel und andere Chemikalien sind Gift für das Wasser. Sie gehören zum Sondermüll. Zudem zerfressen einige Chemikalien Rohrleitungen und Anlagen des Abwassernetzes in der Kläranlage.
  • Medikamente dürfen nicht in den Ausguß gekippt werden.
  • Essensreste, Küchenabfälle und ähnliches gehören nicht ins Abwasser, sondern auf den Kompost oder in die braune Tonne.

Wohin mit diesen Gegenständen?

Welcher Abfall wie entsorgt werden muss, können Sie im Abfall-ABC und den übrigen Seiten der Abfallwirtschaft der Stadt Schwabach nachlesen:

Tipps zum Wassersparen:

  • Kurz duschen statt ausgiebig baden
  • Achten Sie auf wassersparende Einrichtungen bei der Toilettenspülung oder bei Wasserhähnen. Lassen Sie sich von Ihrem Installateur beraten.
  • Sparsamer Umgang mit Trinkwasser bei der Hausgartenbewässerung. Siehe auch Förderungen bei Regenwassernutzung
  • Das Auto in der Waschanlage oder aus dem Eimer auf Waschplätzen waschen und nicht mit dem Gartenschlauch

Autowäsche

Bevor das Fahrzeug auf der Straße oder auf dem eigenen Grundstück selbst auf Hochglanz gebracht werden soll, ist folgendes zu beachten:

  • Auto waschen ist in Schwabach auf öffentlichen Straßen nicht gestattet, sondern nur auf besonders befestigten Privatgrundstücken. Diese müssen an die städtische Kanalisation angeschlossen sein. Denn das mit Schadstoffen belastete Abwasser darf nicht einfach in den Untergrund versickert werden, da so das Grundwasser belastet wird. Es ist weiterhin zu beachten, dass nur eine Oberwäsche erfolgen darf.
  • Soll zusätzlich auch der Motorblock gereinigt werden, dürfen die dabei abgespritzten Öl- und Benzinreste, aber auch Waschmittelzusätze nicht unbehandelt in die Kanalisation gelangen. Eine Vorbehandlung des Abwassers in einem Öl- bzw. Benzinabscheider ist auf jeden Fall erforderlich.

Nutzen Sie bei einer Rundumwäsche lieber die bei Ihrer Tankstelle oder ähnlichen, mit Wasserspar- und Abwasserreinigungsanlagen extra dafür ausgestatteten Einrichtungen. Die paar Euro hierfür lohnen sich allemal. Es muss ja nicht immer gleich das Multiprogramm sein.

Vorschriften zu diesem Thema finden sich in den Wassergesetzen aber auch in der Straßenreinigungsverordnung (StRVO) und in der Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt Schwabach.

Weitere Informationen über Abwassergebühren, Wasserhärte und vieles mehr erhalten Sie bei:

Stadtwerke Schwabach, Herr Klaus Krauß
Ansbacher Straße 15
91126 Schwabach
Tel.: 09122 936-141
Fax: 09122 936-146
E-Mail: Klaus.Krauß@stadtwerke-schwabach.de