Wasserschutzgebiete werden festgesetzt, um Grund- und Oberflächenwasser, die zur öffentlichen Trinkwasserversorgung genutzt werden, vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Innerhalb des Wasserschutzgebietes können daher Handlungen und Nutzungen eingeschränkt oder verboten werden. Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken können zur Duldung bestimmter Maßnahmen verpflichtet werden. Die Wasserschutzgebiete bestehen aus drei Schutzzonen, die die Brunnen ringförmig umgeben: |
In Schwabach gibt es vier Wasserschutzgebiete. Die nachfolgende PDF-Datei zeigt eine Karte mit der Verbreitung der Schutzgebiete:
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Für die Schwabacher Wasserschutzgebiete gibt es spezielle Verordnungen, die Sie nachfolgend einsehen können:
Unter dem nachfolgenden Link finden Sie Hinweise der Schwabacher Stadtwerke zur Trinkwasserqualität in Schwabach:
Frau Schmidt vom Umweltschutzamt hilft Ihnen gerne weiter: