Wasserschutzgebiete in Schwabach

Wasserschutzgebiete werden festgesetzt, um Grund- und Oberflächenwasser, die zur öffentlichen Trinkwasserversorgung genutzt werden, vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen.

Innerhalb des Wasserschutzgebietes können daher Handlungen und Nutzungen eingeschränkt oder verboten werden.

Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken können zur Duldung bestimmter Maßnahmen verpflichtet werden.

Die Wasserschutzgebiete bestehen aus drei Schutzzonen, die die Brunnen ringförmig umgeben:
  • Zone I (Fassungsbereich)
    schützt die Grundwasser-Gewinnungsanlage und ihre nächste Umgebung vor Verunreinigungen.
  • Zone II (Engere Schutzzone)
    reicht von der Zone I bis zu einer Linie, von der aus das Grundwasser etwa 50 Tage Fließzeit bis zur Fassungsanlage benötigt. Sie bietet insbesondere Schutz vor gesundheits-gefährdenden Mikroorganismen.
  • Zone III (Weitere Schutzzone)
    schützt das Grundwasser vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder schwer abbaubaren chemischen und radioaktiven Stoffen.

Die Schutzzonen in Schwabach

In Schwabach gibt es vier Wasserschutzgebiete. Die nachfolgende PDF-Datei zeigt eine Karte mit der Verbreitung der Schutzgebiete:

Verordnungen zu den Wasserschutzgebieten

Für die Schwabacher Wasserschutzgebiete gibt es spezielle Verordnungen, die Sie nachfolgend einsehen können:

Trinkwasser in Schwabach

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie Hinweise der Schwabacher Stadtwerke zur Trinkwasserqualität in Schwabach:

Weiteres zum Thema:

Haben Sie Fragen zu den Wasserschutzgebieten?

Frau Schmidt vom Umweltschutzamt hilft Ihnen gerne weiter:

Jutta Schmidt
Albrecht-Achilles-Str. 6/8
91126 Schwabach
Tel.: 09122 860-341
Fax: 09122 860-350
E-Mail: jutta.schmidt@schwabach.de