Weitere Informationen zu
wassergefährdenden Stoffen

Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist im Bundesrecht durch die §§ 62 und 63 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und im Landesrecht durch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Anlagenverordnung VAwS) geregelt.

Weitere Informationen zu wassergefährdenden Stoffen

Auf den nachfolgenden Seiten im Internet finden Sie ausführliche Informationen im Zusammenhang mit wassergefährdenden Stoffen:

Weiteres zum Thema:
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen  externer Link
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Einstufung wassergefährdender Stoffe  externer Link
Umweltbundesamt
Informationen zu Wasser/Hochwasser  externer Link
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt
Faltblatt Heizöllager - aber sicher  externer Link
Infozentrum Umwelt/Wirtschaft