Unsere Industriegesellschaft hat zu lange die negativen Folgewirkungen eines manchmal sorglosen Umgangs mit umweltgefährdenden Stoffen unterschätzt. Auch in Schwabach gibt es auf einigen Grundstücken Boden- und Grundwasserbelastungen, die einer Sanierung bedürfen.
Nicht nur im Zusammenhang mit einer nachgewiesenen Altlast, sondern auch bei Pacht oder Kauf sowie bei der Bebauung von Grundstücken ist die Berücksichtigung des Themas „Altlasten“ immer sinnvoll, um die Planung der Folgenutzung und die Finanzierung des Vorhabens nicht zu gefährden. Erfahrungen zeigen, dass auch bei der Wertermittlung von Grundstücken zunehmend der Aspekt „Altlasten“ eine Rolle spielt.
Das Umweltschutzamt hat in den letzten Jahren ein Verdachtsflächenkataster aufgebaut.
Auskünfte aus dem Verdachtsflächenkataster werden auf Anfrage erteilt. Einen entsprechenden Antrag stellen Sie per Brief, Fax oder E-Mail. Ein berechtigtes Interesse und eine Einverständniserklärung des jeweiligen Grundstückseigentümers ist dabei Voraussetzung.
Wenn eine Altlast festgestellt wurde entscheidet das Umweltschutzamt in enger Abstimmung mit allen Beteiligten über die eventuell erforderlichen Maßnahmen. In Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg beraten wir bei der Auswahl der geeigneten Sanierungsverfahren.
Mit dem Altlasten-Kreditprogramm hat der Freistaat Bayern ein neues Finanzierungsinstrument geschaffen. Kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, bei denen eine Altlast vorliegt, können zinsgünstige Darlehen bei ihrer Hausbank oder auch bei der LfA (Förderbank Bayern) beantragen. Auch beim Bayerischen Landesamt für Umwelt können Sie unter der Rubrik "Boden" weitere Informationen erhalten.
Herr Kellner im Umweltschutzamt der Stadt Schwabach hilft Ihnen gerne weiter: