Die Gemeindeordnung verpflichtet die Stadt zur Erstellung eines jährlichen Berichts über die Beteiligungen, soweit die Beteiligung am jeweiligen Unternehmen mindestens 5 % beträgt.
- Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks durch das Unternehmen
- Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen
- Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft
- Angaben zur Ertragslage des Unternehmens
- Kreditaufnahmen des Unternehmens
Der Stadtrat wird einmal jährlich von den Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist, über den Verlauf und das Ergebnis des jeweiligen Geschäftsjahres unterrichtet.
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