Volksbegehren Nichtraucherschutz

Grundsätzliches:

In Bayern gibt es bereits seit 2008 einen Nichtraucherschutz, der allerdings nach einer Änderung am 1. August 2009 zahlreiche Ausnahmen zulässt.

Verboten ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Kultur- und Freizeitstätten und auch in Gaststätten.

Es gilt jedoch seit 1. August 2009 nicht in Gaststätten, die "getränkegeprägt" sind, weniger als 75 qm Fläche und keinen Nebenraum haben. Sie müssen aber als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein.

Geraucht werden darf auch in Bier-, Wein- und Festzelten sowie in Nebenräumen von Gaststätten und Diskotheken.

Ende 2009 kam es zum Volksbegehren gegen das gelockerte Rauchverbot. Mit 1.298.746 Unterschriften, 13,9 Prozent der Wahlberechtigten, wurde das Volksbegehren "für einen echten Nichtraucherschutz" angenommen. Eine Zustimmung von zehn Prozent der Wahlberechtigten hätte gereicht. Dieser Gesetzentwurf hätte von der Regierung übernommen werden konnte, doch es wurde beschlossen, das Volk entscheiden zu lassen.

Im Volksentscheid am 4. Juli 2010 wurde nun darüber abgestimmt , ob zu der Version des Nichtraucherschutzes, die vor dem 1. August 2009 gegolten hat, zurückgekehrt werden soll. Damit hat Bayern das schärfste Rauchverbot in Deutschland.

Das Endergebnis in Schwabach:



Gültige Ja-Stimmen: 65,29 Prozent (7.425 Stimmen)
Gültige Nein-Stimmen: 34,71 Prozent (3.947 Stimmen)


Wahlbeteiligung: 38,96 Prozent bei 29.221 Stimmberechtigten

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