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Öffnungszeiten über die Osterfeiertage

Das Stadtmuseum hat von 29. März bis 1. April von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Das Bürgerbüro im Rathaus, die Stadtbibliothek und der Recyclinghof haben am Karsamstag, 30. März, geschlossen. Das Amt für Bauordnung ist in den Osterferien (25. März bis 6. April) aufgrund von Umbauarbeiten nur eingeschränkt erreichbar. Die Geschäftsstelle der Volkshochschule ist während der Osterferien von Montag, 25. März, bis Freitag, 5. April geschlossen. Weitere Informationen

Die Stadt Schwabach fördert Kulturschaffende und Künstler:innen, kulturelle Vereinigungen und Initiativen finanziell als auch in Einzelfällen durch Überlassung von Räumlichkeiten oder die Bereitstellung von Sach- und Personalleistungen.


Atelierhaus stille post

Die Stadt Schwabach bietet hauptberuflichen Künstler:innen Atelierräume für kreative Zwischennutzung an.
Ausführliche Infos dazu finden Sie HIER



Finanzielle Kulturförderung

Wenn Sie eine kulturelle Veranstaltung planen oder als kultureller Verein eine Basisförderung erhalten möchten und zudem in Schwabach leben oder einen besonderen Bezug zur Stadt haben, können Sie Kulturförderung erhalten. Die ausführlichen Regelungen finden Sie in den „Richtlinien zur Kulturförderung durch die Stadt Schwabach“.

Kurz zusammengefasst im Folgenden die wesentlichen Punkte:

Welche Förderungen gibt es?

Gefördert werden kulturelle Projekte, kulturelle Institutionen sowie Künstler und Nachwuchskünstler aus den Bereichen Musik, Darstellender und Bildender Kunst, Literatur, Film und Medien, Sozio- und Interkultur, Geschichte und Erinnerungskultur, der Heimatpflege sowie sonstiger kultureller Betätigung und kultureller Bildung.

Die Stadt Schwabach sieht drei Säulen für die Kulturförderung vor:

  • Kulturelle Projektförderung mit finanzieller Förderung als Defizitausgleich
  • Institutionelle Förderung
    a) für Institutionen mit festen Spielstätten nach Jahresabrechnung
    b) als Basisförderung für Institutionen/Vereine ohne feste Spielstätte
  • Künstler- oder Nachwuchsförderung (finanzielle Förderung z.B. als Stipendium, Aufträge, Ankäufe, Aufenthalte etc.).

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden können Projekte, Institutionen und Künstler,

  • die überwiegend im Stadtgebiet von Schwabach durchgeführt werden bzw. ansässig sind,
  • deren Tätigkeit öffentlich zugänglich ist,
  • die, mit Ausnahme der Künstler- und Nachwuchsförderung, keine Gewinnerzielung beabsichtigen,
  • die dem Austausch und der internationalen Präsenz der Stadt dienen,
  • die eine Identifikation mit lokalen Bezugspunkten fördern,
  • die Begegnung schaffen, kulturelle Vielfalt stärken, über inter- und transkulturelle Orientierung Öffnung schaffen und zu einem toleranten Verhalten beitragen,
  • die Kulturtechniken sowie Kenntnisse über kulturelle, gesellschaftliche und politische Fragestellungen vermitteln,
  • die das kulturelle Erbe präsent halten und Schwabacher Themen bearbeiten,
  • die Eigeninitiative von Bürgerinnen und Bürgern stärken und zu gesellschaftlicher Beteiligung ermuntern,
  • die Grenzüberschreitungen durch den lebendigen Umgang mit traditionellen, aber auch innovativen und experimentellen Formen von Kunst und Kultur zulassen.

Die Stadt Schwabach legt dabei besonderen Wert auf Projekte, Institutionen und Künstler,

  • die nachhaltig und zukunftsfähig sind,
  • die den Aspekt „Diversität“ verfolgen und im Sinne der Chancengleichheit zugänglich für alle sind,
  • die Resonanz bei möglichst unterschiedlichen Zielgruppen aufweisen,
  • die originell sind und zu neuen Sichtweisen anregen,
  • die relevant sind, also künstlerische und kulturelle, aber auch gesellschaftliche, soziale, politische und ökonomische Fragestellungen im Blick haben.

Ausgenommen von einer Förderung sind Projekte und Institutionen rein geselligen bzw. kommerziellen Charakters sowie Benefizveranstaltungen.
Einzelfallentscheidungen bleiben vorbehalten.

Höhe der Zuwendung

Die kulturelle Projektförderung beträgt in der Regel bis zu 30% der zuwendungsfähigen Kosten, als Berechnungsgrundlage der institutionellen Förderung dient der Jahreskassenbericht des Vorjahres. Eine Förderung kann zu zwei Zeitpunkten im Jahr, jedoch nur einmal pro Haushaltsjahr beantragt werden – entweder zum 1. Februar oder zum 1. September. Spätestens acht Wochen nach der Veranstaltung muss sie über einen Verwendungsnachweis abgerechnet werden – dann werden die Mittel ausgezahlt. Abschlagszahlungen sind auf Antrag möglich.

Antragsverfahren

Die vollständigen Kulturförderrichtlinien mit allen Informationen finden Sie unten auf dieser Seite im Download-Bereich. Wenn Sie einen Förderantrag stellen möchten, können Sie dort ebenfalls die entsprechenden Antragsformulare herunterladen; alternativ besteht die Möglichkeit, die Unterlagen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. anzufordern.

Denken Sie bitte daran: Der ausgefüllte Antrag muss vollständig und fristgerecht im Kulturamt Schwabach abgegeben werden:

Kulturamt Schwabach
Königsplatz 29a
91126 Schwabach
oder online: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Kulturamt Schwabach gerne zur Verfügung.