Inside Banner

Das Jugendamt ist am Mittwoch, 4. Dezember, wegen einer betrieblichen Veranstaltung von 8 bis 12:30 Uhr nicht besetzt. In Fällen von Kindswohlgefährdung Telefon 09122 860-364 anrufen.

Die Melde-, Pass- und Zulassungsstelle sowie das Bürgerbüro sind im Dezember wegen einer Software-Umstellung an einigen Tagen geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet. Nähere Informationen finden Sie hier.

Freitag, 29. November
Schuhe im Schnee

Das Winterwetter wird auch in diesem Jahr sicher wieder zu schwierigen Straßenverhältnissen sowie zu vermehrten Pflichten der Haus- und Grundbesitzer bei der Sicherung der Gehwege führen. Generell sollten sich natürlich alle Bürgerinnen und Bürger auf Schnee und Eis einstellen und unterwegs vorsichtig sein. Trotzdem gibt es eine Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Gehwegen - und diese obliegt den Anliegern. Die öffentlichen Gehwege müssen auf der ganzen Länge bei Schnee und Glatteis an Werktagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr und an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 8 bis 20 Uhr - wenn nötig auch mehrmals - geräumt und gestreut werden. Der zu räumende Streifen soll min. 1,30 m breit und ausreichend für Kinderwägen und Rollstuhlfahrer sein, außerdem soll an Fußgängerüberwegen und Bushaltestellen bis zur Straße geräumt und gestreut werden. Der geräumte Schnee darf am Gehwegrand gelagert werden, Straßenrinnen, Regeneinlässe und Fahrradwege müssen jedoch frei gehalten werden. Bitte den Schnee nicht auf die Fahrbahn werfen! Auch die Zugänge zu den Standorten der Mülltonnen müssen Schnee- und eisfrei sein. Ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, denen das Schneeräumen selbst zu beschwerlich ist, können auch private Hausmeisterdienste für den Winterdienst beauftragen. Wenn Anlieger ihrer Räumpflicht nicht nachkommen, kann die Stadt diese bei Gefahr kostenpflichtig vornehmen. Aus Gründen des Umweltschutzes dürfen Räum- und streupflichtige Anlieger laut Stadtratsbeschluss kein Streusalz verwenden. Es dürfen von den Bürgerinnen und Bürgern nur Streumittel verwendet werden, die nachhaltig eine abstumpfende Wirkung wie z.B. Sand, Splitt oder Granulat haben.

Nach Dringlichkeit

Das Baubetriebsamt sorgt auf den gefährlichen und verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen und den überörtlichen Straßen sowie auf öffentlichen Flächen und Radwegen für Sicherheit. Dabei wird nach einem Dringlichkeitsplan vorgegangen. Zum Streuen wird auf den Straßen Feuchtsalz verwendet. Auf den Gehwegen werden in der Regel Splitt oder Sand verwendet, um das Straßengrün nicht zu sehr zu belasten.

Weitere Informationen zum Winterdienst für Anwohner und Eigentümer gibt es im Baubetriebsamt.