Bei der Stadt Schwabach können Sie ein Schnupperpraktikum oder ein Pflichtpraktikum in der Verwaltung sowie im sozialen und gewerblichen Bereich absolvieren.
Eingeschränkte Kapazitäten wegen Infektionslage
Während der Zeit der Corona-Pandemie bieten wir nur Pflichtpraktika an, die aufgrund einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben sind. Allerdings sind auch hier bis auf Weiteres die Kapazitäten sehr eingeschränkt, da wegen der Abstandsgebote und verstärktem Home-Office der Mitarbeitenden eine angemessene Betreuung nicht gewährleistet werden kann.
Schnupperpraktikum
Die Stadt Schwabach bietet in verschiedenen Ausbildungsberufen Schnupperpraktika für Schülerinnen und Schüler an. Die Vielfalt an Aufgabenbereichen, die die Stadt zu bieten hat, ermöglicht es Ihnen, unterschiedliche Praxiserfahrungen zu sammeln und sich dadurch die berufliche Orientierung zu erleichtern.
Ein Schnupperpraktikum bei der Stadt Schwabach dauert eine Woche und kann in verschiedenen Berufen in der Verwaltung, in den städtischen Kindertageseinrichtungen oder im gewerblichen Bereich absolviert werden.
Das Mindestalter für ein freiwilliges Schupperpraktikum bei der Stadt Schwabach beträgt 15 Jahre. Außerdem ist das Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten notwendig, wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind.
Pflichtpraktikum aufgrund einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung
Ein solches Praktikum wird meist als Blockpraktikum organisiert und ist im Rahmen freier Kapazitäten bei der Stadt Schwabach grundsätzlich möglich. In der Regel gewährt die Stadt Schwabach keine Praktikumsvergütung.
Wird das Praktikum von der Schule organisiert und betreut, ist dieses mit einem Nachweis der Schule auch unter 15 Jahren grundsätzlich möglich. Der Nachweis der Schule muss uns mit dem Bewerbungsbogen vorliegen. Außerdem ist bei Minderjährigen das Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten notwendig.
Hinweis für Studentinnen und Studenten:
Studieren Sie Sozialpädagogik, Soziale Arbeit oder ähnliches, ist das Pflichtpraktikum, das Ihre Studienordnung vorsieht, in unserem Amt für Jugend und Familie möglich. Allerdings sind unsere Kapazitäten in diesem Bereich beschränkt, so dass wir nur ein oder zwei Studierenden im Jahr dieses Praktikum ermöglichen können.
Für Studierende anderer Fachrichtungen ist ein maximal 8-wöchiges Pflichtpraktikum bei uns vorstellbar.
Ausbildungsberufe
Ein Praktikum ist bei uns für folgende Berufe möglich:
- Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d)
- Beamtin/Beamter in der 2. Qualifikationsebene (m/w/d)
- Beamtin/Beamter in der 3. Qualifikationsebene (m/w/d)
- Kinderpfleger/in (m/w/d)
- Erzieher/in (m/w/d)
- Straßenwärter/in (m/w/d)
- Gärter/in - Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau (m/w/d)
- Gärtner/in - Fachrichtung Zierpflanzenbau (m/w/d)
Hinweis: Bei Praktika in den städtischen Kindertagesstätten ist vor Beginn des Praktikums eine ärztliche Bescheinigung darüber vorzulegen, dass der/die Praktikant/in an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Diese sollte nicht älter als eine Woche sein. Zusätzlich ist wegen des Masernschutzgesetzes, das zum 1. März 2020 in Kraft getreten ist, ein Impfpass oder der Nachweis über eine Immunität gegen Masern vorzulegen.
Haftpflichtversicherung
Sofern das Praktikum nicht über die Schule, Fachhochschule oder Universität haftpflichtversichert ist, müssen Sie sich selbst für das Praktikum entsprechend versichern. Der Nachweis über die Haftpflichtversicherung, die auch Praktika abdeckt, ist uns vor Praktikumsbeginn vorzulegen.
Bewerbung
Bitte schicken Sie Ihre Praktikumsbewerbung an das Amt für Personal und Organisation, Sachgebiet Personalentwicklung.
Fügen Sie bitte auch das Formular "Bewerbungsbogen für ein Schnupper-/Schulpraktikum" bzw. "Bewerbungsbogen für ein Pflichtpraktikum" ausgefüllt und unterschrieben bei.
Es gehen meistens mehr Praktikumsanfragen ein als Plätze zur Verfügung stehen, eine frühzeitige Bewerbung - mindestens sechs Wochen vorher - wir deshalb empfohlen.