Für Personen, die in der Stadt Schwabach verstorben sind, können Sie hier online eine Sterbeurkunde beantragen. Sie können Sterbeurkunden für Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Nachkommen beantragen.
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Sie können Sterbeurkunden für Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Nachkommen beantragen. Sie können in der Regel keine Sterbeurkunden für andere Personen (Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte) beantragen. In diesem Fall können Sie Sterbeurkunden nur beantragen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dieser Nachweis wird bei persönlicher Vorsprache mit der Vorlage z.B. des Personalausweises erbracht. Eine Online-Beantragung ist in diesem Fall daher nicht möglich.
Die Gebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde beträgt 12,00 Euro.
Die Gebühr für jede weitere gleichzeitig davon ausgestellte Sterbeurkunde beträgt 12,00 Euro.
Die Portokosten bei Postversand betragen 0,00 Euro.
Falls Sie eine Sterbeurkunde für die gesetzliche Sozialversicherung benötigen, so wird diese zweckgebunden ausgestellt. Diese Sterbeurkunde ist kostenfrei.