Anmeldetage
Die Anmeldetage für das kommende Kindergartenjahr finden jeweils am Jahresanfang statt. Der genaue Termin wird in der Tagespresse und im Internet bekannt gegeben.
Zu dieser Zeit findet in den städtischen Einrichtungen immer ein Tag der offenen Tür statt, an dem sich Eltern und Kinder, die die Einrichtung im kommenden Kindergartenjahr besuchen möchten, einen Eindruck erhalten können. Kindergartenkinder müssen mindestens 2 1/2 Jahre bis zum 1. September des Anmeldejahres sein.
Über die konkrete Aufnahme eines Kindes entscheidet die jeweilige Kindertagesstätte in eigener Verantwortung. Die Reihenfolge der einzelnen Anmeldungen ist dabei nicht entscheidend. Aus Planungsgründen ist es sehr wichtig, dass der Kindertagesstätte auch mitgeteilt wird, ob bereits eine weitere Anmeldung in einer anderen Kindertagesstätte erfolgte. Nur so besteht die Möglichkeit, dass die beiden betroffenen Einrichtungen sich im Hinblick auf die zu belegenden Plätze austauschen können.
Öffnungszeiten der Einrichtungen
Der Träger behält sich vor, die Öffnungszeiten der jeweiligen Einrichtung auch anhand des jeweiligen Betreuungsbedarfs anzupassen. Eine Anpassung der Öffnungszeiten findet in der Regel zu Beginn es jeweiligen Kindergartenjahres statt.
Beitragsübersicht der Städtischen Kindertageseinrichtungen
Kindergarten:
Tägliche Nutzungszeit | Monatlicher Betrag seit 01.09.2019 |
bis 4 Stunden | 100 € |
bis 5 Stunden | 110 € |
bis 6 Stunden | 120 € |
bis 7 Stunden | 130 € |
bis 8 Stunden | 140 € |
bis 9 Stunden | 150 € |
mehr als 9 Stunden | 160 € |
Krippen:
Tägliche Nutzungszeit | Monatlicher Betrag seit 01.01.2016 |
bis 4 Stunden | 200 € |
bis 5 Stunden | 220 € |
bis 6 Stunden | 240 € |
bis 7 Stunden | 260 € |
bis 8 Stunden | 280 € |
bis 9 Stunden | 300 € |
Für Kinder, die einen Anspruch auf einen Elternbeitragszuschuss haben, wird der monatliche Beitrag um 100 € reduziert.
Ein Anspruch auf einen Elternbeitragszuschuss besteht ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird. Der Anspruch besteht bis zur Einschulung des Kindes.
Die Beitragsermäßigung für das zweite Geschwisterkind, welches gleichzeitig eine der städtischen Kindertageseinrichtungen besucht, beträgt 20 %. Bei Kindern, die einen Anspruch auf einen Elternbeitragszuschuss haben, findet diese Regelung erst ab einem Beitrag von mehr als 100 € Anwendung.
Werden drei oder mehr Geschwisterkinder zeitgleich in den Städtischen Kindertageseinrichtungen betreut, ist das dritte bzw. weitere Kind beitragsfrei, wenn alle Kinder den Kindergarten besuchen. Der Krippenbereich ist von der Drittkinderregelung ausgenommen. Besucht das zweite und/oder dritte bzw. weitere Kind eine städtische Kinderkrippe, beträgt die Ermäßigung 20 %.
Die Buchung eines warmen Mittagessens ist möglich, hierzu informiert Sie die jeweilige Kindertagesstätte.