Der Kinderreisepass ersetzt den früheren Kinderausweis.
Hinweis
- Der Kinderreisepass ist nicht für Reisen in alle Länder geeignet.
- Informieren Sie sich bitte vor der Reise über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes bei der für das Land zuständigen Botschaft oder dem Auswärtigem Amt.
Gebühren
- Die Ausstellung eines Kinderreisepasses kostet 13 Euro. Die Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses kostet 6 Euro. Die Gebühr ist jeweils bei der Beantragung zu entrichten.
- Die Berichtigung der Wohnortangabe ist gebührenfrei.
- Wird ein Kinderreisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeit ausgestellt oder wird er von einer unzuständigen Behörde ausgestellt, verdoppelt sich die Gebühr.
Bearbeitungszeit
- Der Kinderreisepass wird in der Regel sofort ausgestellt.
Gültigkeit
- Der Kinderreisepass kann bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden und ist für ein Jahr gültig. Vor Ablauf der Gültigkeit sollte dieser verlängert werden.
- Es muss während der Gültigkeitsdauer immer auf die Aktualität des Lichtbildes geachtet werden.
Wenn das Aussehen des Kindes mit dem Lichtbild nicht mehr übereinstimmt, muss dies im Kinderreisepass entsprechend abgeändert werden.
Persönliches Erscheinen
- Ein Persönliches Erscheinen ist notwendig, d.h. Eltern, die für minderjährige Kinder einen Ausweis beantragen, müssen das Kind oder Baby mitbringen. Wenn nur ein Elternteil mit dem Kind oder Baby zur Beantragung erscheint, ist eine Zustimmungserklärung und eine Ausweiskopie des anderen Elternteils notwendig.
Ihren Wunschtermin können Sie direkt online unter www.schwabach.de/terminvereinbarung.html buchen.