Die Benutzung eines Gewässers (oberirdische Gewässer, Grundwasser) bedarf grundsätzlich einer vorherigen Zulassung durch die Wasserrechtsbehörde, soweit nicht durch wasserrechtliche Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. Benutzungen sind insbesondere das Entnehmen und Ableiten von Wasser sowie das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer.
Niederschlagswassereinleitungen