Eine Sondernutzung von Verkehrsflächen liegt vor, wenn eine öffentliche Verkehrsfläche (Straße, Gehsteig, Parkplätze, Marktplatz, Strassenbegleitgrün etc.) über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird, z. B. durch die Aufstellung von Gerüsten, Containern oder Plakatständern.
Gemeingebrauch ist die Benutzung der öffentlichen Verkehrsflächen im Rahmen ihrer Widmung, d.h. als Strasse, als Geh- und Radweg oder als Marktplatz usw.