Der Kanalherstellungsbeitrag wird zur Zahlung fällig, sobald ein Grundstück an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen werden kann bzw. sobald es tatsächlich angeschlossen ist. Dieses Sachgebiet ist nur vormittags zu erreichen.
Der Kanalherstellungsbeitrag wird zur Zahlung fällig, sobald ein Grundstück an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen werden kann bzw. sobald es tatsächlich angeschlossen ist. Dieses Sachgebiet ist nur vormittags zu erreichen.