Unter Wohnungsbindung versteht man die Belegung von staatlich geförderten Wohnungen (Sozialmietwohnnungen) mit berechtigten Personen. Hierzu ist ein Wohnberechtigungsschein zu beantragen. Diesen stellt das Bauverwaltungsamt aus.
Unter Wohnungsbindung versteht man die Belegung von staatlich geförderten Wohnungen (Sozialmietwohnnungen) mit berechtigten Personen. Hierzu ist ein Wohnberechtigungsschein zu beantragen. Diesen stellt das Bauverwaltungsamt aus.