Durchführung von Erd- und Urnenbeisetzungen während der Pandemie-Lage
Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Vorgaben und dem städtischen Hygienekonzept gelten für die Durchführung von Trauerfeierlichkeiten auf den Friedhöfen folgende Vorgaben:
• Auf den Gängen und in den Trauerhallen gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP-2 Maske.
• Zur Einhaltung der Abstandsregeln bietet die Friedhofskapelle maximal 30 Personen, der Abschiedsraum maximal 5 Personen Platz. Stehplätze sind nicht zulässig.
• Gemeindegesang ist am Grab möglich.
• Erdwurfschaufeln und Weihwassergaben etc. werden aus Hygienegründen nicht angeboten
• Im Friedhofsgelände besteht keine Maskenpflicht.