Bebauungsplan S-95-00, 1. Änderung "Einzelhandel mit Kernsortiment Lebensmittel an der Nördlinger Straße" mit integriertem Grünordnungsplan
in Aufstellung
Ziel der 1. Änderung dieses Bauleitplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Vorgaben zur Erweiterung des o.g. Lebensmittelmarktes inklusiv seiner Stellplatzanlage und die Festsetzung eines Sondergebietes mit Zweckbestimmung „Einzelhandel mit Kernsortiment Lebensmittel“ mit Größenbegrenzungen sowie Sortimentsfestsetzungen.
Die Planung soll dazu dienen, den bestehenden Standort des Lebensmittelmarktes an der Nördlinger Straße zu stärken und nachhaltig zu sichern.
Verfahrensstand | Datum | |
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x | Aufstellungsbeschluss | 29.05.2020 |
x | Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | 08.06.-10.07.2020 |
x | Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | 18.10.-22.11.2021 |
x | Erneute und beschrängte Öffentlichkeits- und Behördenbeteilgung | 19.04.-04.05.2022 |
Satzungsbeschluss | ||
Rechtskräftig |
Unterlagen zum Verfahren
Textliche Festsetzungen Entwurf
Umweltbericht Anlage 1 der Begründung
Allgemeine Vorprüfung Anlage 2 der Begründung