Header Hintergrundbild Musikschule

Anmeldung

Eine Anmeldung für die Adolph von Henselt-Musikschule ist grundsätzlich jederzeit möglich. Für ein neues Schuljahr sollte die Anmeldung möglichst bis spätestens Ende Juni vorliegen. Wir versuchen, spätere Anmeldungen noch zu berücksichtigen. Anmeldungen während des Schuljahres sind möglich, sofern wir noch entsprechende Unterrichtskapazitäten haben.

Weitere Informationen/Beratung erhalten Sie in unserem Schulsekretariat unter der Telefon-Nr. 09122 836-706.

Für die Anmeldung benutzen Sie bitte das Anmeldeformular. Die Satzung dazu finden Sie hier.

Gebühren und Ermäßigungen

Der Unterricht wird sowohl von der Stadt Schwabach als auch dem Land Bayern gefördert. Jede Interessierte und jeder Interessierter soll die Möglichkeit auf musikalische Förderung bekommen. Am Geld darf es dabei nicht scheitern! Wir haben deshalb verschiedene Varianten der Ermäßigungen bis hin zum kompletten Erlass der Gebühren für die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler.

Die Musikschulgebühren für die einzelnen Unterrichtsangebote und Informationen über die Ermäßigungen finden Sie hier.

Ummeldung

Für Ummeldungen gilt grundsätzlich das Gleiche wie für Anmeldungen.

Für die Anmeldung benutzen Sie bitte das Ummeldeformular.

Abmeldung

Ein bestehendes Unterrichtsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Schuljahr, wenn dieses nicht bis spätestens 31. Mai eines jeden Jahres schriftlich gekündigt wird.
Eine Abmeldung während des laufenden Schuljahres ist nur aus zwingenden Gründen im Einvernehmen mit der Schulleitung möglich und muss schriftlich begründet werden.
Die Musikschule kann aus zwingenden personellen, räumlichen oder anderen organisatorischen Gründen das Unterrichtsverhältnis ausnahmsweise vorzeitig beenden.
Wenn Fachlehrer und Schulleitung in Rücksprache mit der Schülerin oder dem Schüler bzw. der gesetzlichen Vertretung zu dem Ergebnis kommen, dass eine Fortsetzung des Unterrichts nicht sinnvoll ist, kann der Schüler oder die Schülerin vom weiteren Besuch der Musikschule oder einzelner Fächer ausgeschlossen werden.

Schuljahr

Das Schuljahr der Adolph von Henselt-Musikschule Schwabach beginnt am 1. September und endet am 31. August. Die Feriendauer und unterrichtsfreie Feiertage richten sich nach den für die allgemeinbildenden Schulen in Bayern geltenden Bestimmungen.


Probezeit

Das erste Vierteljahr des Unterrichtsverhältnisses gilt als Probezeit, während der das Unterrichtsverhältnis spätestens einen Monat vor Ablauf mit schriftlicher Kündigung beendet werden kann.

Weitere Informationen

Unser Schulbetrieb funktioniert natürlich nur mit einem Regelwerk. Hier finden Sie Informationen, die Ihnen hierüber Auskunft geben:

Schulodnung 
Gebühren  
Anmeldeformular
Ummeldeformular
10er Karte