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Vorübergehend geänderte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Aufgrund von Personalausfällen schließt das Bürgerbüro im Rathaus bis einschließlich Freitag, 8. Mai, montags bis freitags bereits um 14 Uhr. Die regulären Öffnungszeiten am Dienstag (8 bis 12 Uhr) und Samstag (9 bis 12 Uhr) bleiben bestehen.
Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich: Mo–Do: 8–17 Uhr, Fr: 8–14 Uhr, Sa: 9–12 Uhr

Die Stadt Schwabach bittet die Bürgerinnen und Bürger, ihre Besuche entsprechend zu planen, und dankt für das Verständnis.

Das Standesamt ist von Montag, 4. Mai, bis Mittwoch, 6. Mai, aufgrund einer Weiterbildung nur eingeschränkt erreichbar.

 

 

Parkbad

StadtASC Postkarte 0138 Foto Schönberger

 Das Parkbad, wie es bei der Eröffnung 1938 ausgesehen hat, auf einer undatierten Postkarte. (Stadtarchiv Schwabach Postkarte 138, Foto: Schönberger)

Im Juni 1938 wurde das Parkbad eröffnet. Es sollte im Sinne der NSDAP der der „Volksgesundheit“, körperlichen Ertüchtigung der „Volksgenossen“ und der Hygiene der Stadtbewohner dienen. Juden sollten hiervon nicht profitieren. Obwohl nur noch Wenige von ihnen in Schwabach lebten, wurde in der Badeordnung festgelegt: „Juden ist der Zutritt nicht gestattet.“ Offenbar hatte man sogar, wie wir es auch von anderen Städten kennen, eine entsprechende Tafel aufgestellt.[1]

StadtASC Stadtratsprotokoll 1938 06 08 Gegenstand 1 002

 

Auszug aus der Badeordnung für das neuerrichtete Parkbad, nach der Juden „der Zutritt nicht gestattet“ ist. Die Badeordnung wurde in der Ratsherrensitzung vom 6. August 1938 unter Tagesordnungspunkt 1 erlassen. (Stadtarchiv Schwabach)

Im September ging bei der Stadt Schwabach ein Schreiben ein, in dem sich ein Schwabacher beschwerte, seinem Sohn sei unter Verweis auf diese Regelung die Nutzung des Schwimmbades untersagt worden.

Unter Berufung auf verschiedene Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Reichsbürgergesetz legte der Vater, nach NS-Sprachgebrauch ein „Halbjude“ dar, dass für seinen Sohn, ein „Mischling 2. Grades“ das Verbot nicht gelte. Daraufhin sah sich die Stadtverwaltung gezwungen, das Verbot zurückzunehmen, was allerdings erst nach dem Ende der Badesaison der Fall war.[2]

StadtASC IV 2 446a fol 081

 Mitteilung des stellvertretenden Bürgermeisters, dass ein „Mischling 2. Grades“ nach den Nürnberger Rassegesetzen der Nationalsozialisten von 1935 nicht als Jude vom Besuch des Parkbades nicht ausgeschlossen werden darf. (Nachname und Name des Vaters aus Gründen des Persönlichkeitssschutzes geschwärzt; Stadtarchiv Schwabach IV.2.446a fol 81‘)

Der Vater, der den Schwabacher Nationalsozialisten erfolgreich die NS-Rassegesetzgebung erklärt hatte, war übrigens nach dem Krieg ein hochgeachteter Kommunalpolitiker.

 

[1] Stadtarchiv Schwabach Ratsherrenprotokoll vom 06.08.1938, Gegenstand Nr. 1.

[2] Stadtarchiv Schwabach IV.2.446a fol. 80-81‘.